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Herausforderungen für Betreiber

Betrieb von Anlagen der Wasserstofftechnologien

Zahlreiche Unternehmen beschäftigen sich derzeitig mit den Möglichkeiten der Dekarbonisierung ihrer Prozesse. Dabei nehmen die Wasserstofftechnologien eine bedeutende Rolle ein. Der sichere Betrieb einer Anlage unter dem Einsatz von Wasserstoff erfordert die Berücksichtigung von systemseitigen und gesetzlichen Anforderungen. Darunter fällen beispielsweise die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der EG-Richtlinie 1999/92/EG - Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Darüber hinaus kann es möglich sein, dass zum Betrieb der Anlage ein Anmeldeverfahren durchlaufen werden muss. Des Weiteren entwickeln sich die Anforderungen derzeitig rasant weiter. Eine Herausforderung ist hierbei auch die Festlegung der derzeitig gelten Anforderungen und Bedingungen. Vorteilhaft daher auch eine frühzeitige Einbindung der Behörden.

 

Qualifizierte Fachkräfte und neue Aufgaben

Das Personal muss für den Betrieb einer wasserstoffführenden Anlage qualifiziert werden. Dazu ist umfangreiches Fachwissen aufzubauen.  Ggf. ist die Ernennung von befähigten Personen für einzelnen Fachgebiete erforderlich. Regelmäßige Prüfungen sind nach Vorgaben der Hersteller und des Gesetzes durchzuführen. Dokumente wie beispielweise das Explosionsschutzdokument sind ständig zu pflegen. Der entstehende Aufwand ist in die Betreuung einer Anlage mit einzuplanen und darf nicht unterschätzt werden.

 

Herausforderungen für Sie, Ihr Team und Ihr Unternehmen

Als strategischer Entscheider über die Integration von Wasserstofftechnologien müssen Sie beispielweise:  

  • die Infrastruktur vor Ort
  • das spezifische Fachwissen Ihres Personals
  • den Aufwand für die Gewährleistung der Sicherheit

bei Ihrer strategischen Konzeption berücksichtigen.

Als Betreiber von wasserstoffführenden Anlagen oder Komponenten müssen Sie beispielweise:  

  • die Durchführung eines Anmeldeverfahrens,
  • die Benennung von befähigten Personen,
  • die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • die Durchführung von sicherheitsgewährleistenden baulichen Maßnahmen
  • die Umstellung der vorhandenen Sicherheitstechnik von einem IIB-Gas (Erdgas) auf ein IIC-Gas (Wasserstoff)

bei dem Betrieb Ihrer Anlage berücksichtigen.

Als Behörde, die wasserstoffführende Anlagen oder Komponenten betreut, müssen Sie beispielweise:

  • die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie
  • der Anforderungen der ATEX-Richtlinie
  • die Vorgaben der Normen und technischen Regeln,
  • die Anforderungen einer Zoneneinteilung,
  • die Voraussetzung für die Benennung einer befähigten Person,

berücksichtigen.

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